Neuregelung für 0180-Servicetelefonnummern seit 1. März 2010 in Kraft
Am 1. März diesen Jahres traten wichtige Neuregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Hierbei ergeben sich wichtige Änderungen bei Hinweisen auf 0180-Servicerufnummern welche u. a. auch direkte Auswirkungen auf beispielsweise Versicherungsvermittler und Versicherungsberater haben. Konkret geht es z. B. um die gemeinsame Registerstelle beim DIHK mit einer 01805-Rufnummer, aber natürlich sind von der Neuregelung auch alle anderen 0180x-Rufnummern betroffen. Bei allen 0180x-Rufnummern müssen zukünftig zwingende Angaben zum Verbindungspreis, vor allem zum Höchstpreis bei Verbindungen aus Mobilfunknetzen gemacht werden!
Bitte überprüfen Sie Ihr jeweiliges Impressum!
0180-1 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)
0180-2 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
0180-3 (9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)
0180-4 (20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
0180-5 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Tags: 0180-Servicetelefonnummern, 01805, Anruf, Höchstpreis, Informationen, Mobilfunknetze, Neuregelung, Rufnummernbereich, Service-Dienste, TKG, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, § 3 Nr. 8a